Beleihung

Wertgegenstaende beleihen

Pfandgegenstand taxieren

Wir beleihen grundsätzlich alle werthaltigen Gegenstände, zum Beispiel:

  • Goldschmuck, Silberschmuck, Platinschmuck, Diamantschmuck, Palladiumschmuck
  • Tafelsilber
  • Hochwertige Kameras von Leica
  • Werkzeug: zB von Festool, Fein, Makita, Metabo, Bosch professional, Würth, Milwaukee und Dewalt - alle nur in gutem Zustand und gereinigt
  • Küchenmaschinen und Reinigungsgeräte: von Vorwerk, Kitchenaid, Kenwood, Hyla, Dyson und Kärcher - ebenfalls nur in gutem Zustand und gereinigt
  • exklusive Schreibgeräte: zB von Montblanc, Faber Castell, (Neupreis ab 200.- Euro)
  • exklusive Accessoires wie Taschen, Gürtel, Tücher, neue Schuhen/Sneaker ab Gr.37, von Louis Vuitton, Hermes, Dior, Chanel, Louboutin, Balenciaga, MCM, Montblanc
  • Toniebox sowie Tonie Hörfiguren

Wie funktioniert ein Pfandkredit?

Wir begutachten und taxieren den Pfandgegenstand und machen Ihnen ein unverbindliches Darlehensangebot. Kommt es zum Abschluss des Pfandvertrages, so wird hierüber ein Pfandschein ausgestellt, der sämtliche wesentlichen Angaben wie Laufzeit, Darlehen, monatliche Zinsen und monatliche Kosten des Geschäftsbetriebes (im folgenden: Gebühren) enthält. Mit Aushändigung des Pfandscheins wird das Darlehen in bar ausbezahlt und das Pfand in Verwahrung genommen. Während der Verwahrung ist es durch hochmoderne Sicherheitseinrichtungen geschützt. Zudem ist das Pfand ab Inpfandnahme zum doppelten Darlehensbetrag gegen Raub, Einbruchdiebstahl und Feuer versichert.

Wichtig!!!
Anders als beim Bankkredit haftet uns bei wirksamer Bestellung eines Pfandrechts für die Rückzahlung des Darlehens, der Zinsen und der Gebühren nicht der Kunde persönlich, sondern ausschließlich das Pfand. Aus diesem Grunde erfolgt auch keine Überprüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden, sowie keinerlei Meldung an die Schufa etc., wenn das Pfand nicht mehr ausgelöst wird.

Was passiert wenn mein Pfandschein verloren geht?

Bei Verlust des Pfandscheines ist der Kunde verpflichtet, uns schnellstmöglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Wurde der Pfandschein gestohlen, so ist zudem umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten

Wissenswertes zum Datenschutz:

Alle Angaben werden von uns vertraulich behandelt und auch nicht an die Schufa weitergegeben. Weiteres entnehme Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Kann ich mein Darlehen auch in Raten zurück bezahlen?

In Einzelfällen ist es möglich, dass der Kunde das Darlehen in Raten zurückführt, allerdings kann dies nur in Verbindung mit einer Verlängerung des Pfandkreditvertrages geschehen.

Kosten des Pfandkredits

Die Zinsen und Gebühren sind pro angefangenem Monat für den gesamten Monat zu entrichten. Die Zinsen betragen pro angefangenem Monat 1%. Die Gebühren sind ebenfalls pro angefangenem Monat für den gesamten Monat zu entrichten und sind bei Darlehen bis 300 € wie folgt gesetzlich festgeschrieben:

DARLEHENGEBÜHREN
pro angefangenem Monat
10 € - 15 €1,00 €
16 € - 30 €1,50 €
31 € - 50 €2,00 €
51 € - 100 €2,50 €
101 € - 150 €3,00 €
151 € - 200 €4,00 €
201 € - 250 €5,00 €
251 € - 300 €6,00 €

Ab einem Darlehen von 301.- Euro bis 3.999.- Euro berechnen wir zurzeit 1 % Zinsen zuzüglich 3 % Gebühren.
Ab einem Darlehen von 4.000.- Euro bis 9.999.- Euro berechnen wir zurzeit 1 % Zinsen zuzüglich 2,5 % Gebühren.
Ab einem Darlehen von 10.000.- Euro berechnen wir zurzeit 1 % Zinsen zuzüglich 2 % Gebühren.

Können noch weitere Kosten entstehen?

Sollte es zu einer Versteigerung Ihres Pfandes kommen, so haftet das Pfand auch anteilig für die Kosten der Versteigerung.

Verlängerung des Pfandkredits

Sofern wir uns mit einer Verlängerung einverstanden erklären, werden bei einer Verlängerung des Pfandkredit die angefallenen Zinsen und Gebühren tageweise berechnet.

Wie lange habe ich Zeit, das Pfand wieder auszulösen?

Abweichend von der gesetzlichen Mindestfrist (3 Monate) beträgt die Laufzeit unseres Pfandkreditvertrages 4 Monate. Zuzüglich des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen weiteren Karenzmonats haben Sie somit insgesamt 5 Monate Zeit Ihr Pfand auszulösen. Innerhalb dieser Frist können Sie jederzeit eine Auslösung vornehmen. Etwaige Zusatzkosten wie bspw. eine Vorfälligkeitsentsentschädigung entstehen Ihnen hierbei nicht.

Mögliche Zahlarten bei Auslösungen und Verlängerungen

Bei Pfandkrediten stehen Ihnen verschiedene Zahlungsoptionen zur Verfügung. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über Echtzeitüberweisungen, Girokarten oder Bargeld. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Auslösungen und Verlängerungen keine Kreditkarten akzeptiert werden.

Was passiert wenn ich mein Pfand nicht verlängere oder auslöse?

In diesem Fall sind wir gesetzlich verpflichtet, das Pfand durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer zu versteigern. Sie haben jedoch bis zum Tag vor der anberaumten Versteigerung die Möglichkeit das Pfand doch noch zu verlängern oder auszulösen.

Was passiert, wenn bei der Versteigerung meines Pfandes ein Mehrerlös entsteht?

Ein Mehrerlös entsteht, wenn bei einer Versteigerung Ihres Pfandes der Erlös unsere Ansprüche auf das Darlehen, die Zinsen und Gebühren sowie die anteiligen Versteigerungskosten übersteigt. In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit diesen Mehrerlös innerhalb von 3 Jahren, nach Ablauf des Jahres in dem das Pfand versteigert wurde, bei uns gegen Vorlage des Originalpfandscheins abzuholen. Unterlassen Sie dies, so wird der Mehrerlös an die zuständige Behörde abgeführt.

Beispiel:

Ihr Pfand wird am 30.06. 2018 versteigert.

Ein etwaiger Mehrerlös kann von Ihnen bis zum Ablauf des 31.12.2021 bei uns abgeholt werden.

Germann Pfandhaus Baden-Württemberg

Was passiert, wenn bei der Versteigerung meines Pfandes ein Mindererlös entsteht? Hafte ich hierfür?

Nein. Wie ausgeführt haftet uns bei wirksamer Pfandbestellung für unsere Ansprüche ausschließlich Ihr Pfand und nicht Sie persönlich.

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ), die für jeden mit uns abgeschlossenen Pfandvertrag gelten.

Weitere Informationen können Sie zudem der Pfandleiherverordnung entnehmen, die in unseren Geschäftsräumen aushängt und auch im Internet einsehbar ist.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Daneben erhalten Sie auch Auskunft vom Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.,
Oberdorfstr. 26,
70567 Stuttgart,
Tel.: 0711 / 16 16 10,
E-Mail: schedl@pfandkredit.org